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Zulassungsvoraussetzung

Schülerinnen und Schüler, die eine Bildungsgangsempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife AHR erhielten und  deren Summe der Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 den Wert sieben nicht übersteigt, können sich für ein Gymnasium als weiterführende Schule entscheiden.

 

Schülerinnen und Schüler, die keine Bildungsgangsempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife AHR erhielten oder deren Summe der Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 den Wert sieben übersteigtund sich für ein Gymnasium als weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 7 entscheiden, weisen in einer Eignungsprüfung, die in Form eines zweitägigen Probeunterricht stattfindet, ihre Eignung für den sechsjährigen Bildungsgang am Gymnasium nach.

 

Schülerinnen und Schüler, die keine Bildungsgangsempfehlung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife AHR erhielten und  deren Summe der Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 den Wert sieben übersteigt, können sich nicht für ein Gymnasium als weiterführende Schule entscheiden.

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