Berufsakademie

Allgemeines:

Wer das eine- also studieren- tun und das andere- also eine Berufsausbildung machen- nicht lassen will, der sollte sich bei dualen Studiengängen, Abiturientenausbildungen oder Berufsakademien umsehen. Die kombinieren immer Theorie und Praxis. In Berufsakademien erfolgt die Ausbildung sowohl in einem Ausbildungsbetrieb als auch an einer mit dem Betrieb kooperierenden Studienakademie: Man schließt mit dem Unternehmen ein Ausbildungsvertrag ab, durchläuft dort Praxisphasen, kriegt eine Ausbildungsvergütung und studiert in den Theoriephasen an der Akademie. Drei Jahre dauert dieses Modell meist, der Abschluss, den man macht, nennt sich "BA- Diplom", entspricht dem einer Fachhochschule (FH) und bietet prima Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Vorraussetzungen:

Das Studium an der Berufsakademie beginnt meistens am 1.September oder am 1.Oktober eines Jahres. Studieren kann, wer:
* die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife besitzt (die Fachhochschulreife genügt nicht)
* den Abschluss eines vorgeschriebenen Ausbildungsvertrages mit einem an der Berufsakademie zugelassenen Betrieb nachweist. (Über die Eignung einer Ausbildungsstätte siehe Firmenliste)

 

Vorteile:

* Die Studierenden werden von den Unternehmen ausgewählt, so dass eine hohe Motivation und Leistungsfähikeit der Studierenden für das Studium sichergestellt sind.
* Das Semester ist in eine dreimonatige Praxisphase im Unternehmen und eine dreimonatige Theoriephase an der Studienakademie eingeteilt. Die Studierenden sind durch ihre Praxiserfahrung auf die Anforderungen einer späteren Berufstätigkeit optimal vorbereitet.
* Die Unternehmen können auf Absolventen zurückgreifen, die nach ihren spezifischen Anforderungen ausgebildet wurden.
* Die Unternehmer sind an der Festlegung von Studieninhalten und der Einrichtung von Studiengängen orientiert und an den spezifischen Erfordernissen der Region beteiligt. - Die Studierenden können sich während der drei Studienjahre ganz und gar auf ihr Studium konzentrieren, denn sie sind durch eine monatliche Vergütung des Ausbildungsunternehmen materiell abgesichert.
* Die Drop-Out-Quote liegt bei 15-20%.
* Die Berufsaussichten der Absolventen sind ausgezeichnet: Mehr als 90% der Absolventen haben direkt im Anschluss an ihr Studium einen Arbeitsplatz.
* Die Struktur des Lehrkörpers entspricht den besonderen Anforderungen der dualen Lehre. Neben dem hauptamtlichen Lehrkörper lehren zahlreiche Lehrbeauftragte aus den Universitäten, den Fachhochschulen und der beruflichen Praxis an der Berufsakademie.

 

Firmenliste:

Die in der Firmenliste aufgeführten Firmen sind für eine Ausbildung mit der Berufsakademie zugelassen und bieten für das jeweilige Studienjahr Ausbildungsplätze an. Die Firmenlisten findet man entweder auf den jeweiligen Internetseiten der Berufsakademie oder man bekommt sie direkt von der Berufsakademie zugeschickt. Weitere Informationen über die für die einzelnen Studiengänge vorhandenen freien Ausbildungsplätze sind über die Ansprechpartner der jeweiligen Studiengänge zu erhalten. Bewerbungen können an diese Firmen nur für das angegebene Studienjahr gerichtet werden. Einrichtungen und Firmen werden als Ausbildungsstätte zugelassen, wenn sie über die personellen und sachlichen Voraussetzungen verfügen, um nach den Praxisplänen der Berufsakademie auszubilden. Die Eignungsprüfung der Ausbildungsstätte und ihre Zulassung zur Ausbildung erfolgt über die Organe der Berufsakademie. Bewerbung: Wer an einer Berufsakademie studieren will, schickt seine Bewerbungsunterlagen direkt an eine zugelassene Firma. Vor der Bewerbung wird eine Kontaktaufnahme bei den in Frage kommenden Firmen empfohlen. Dabei kann geklärt werden, welche Bewerbungsunterlagen im Einzelnen einzureichen sind und welche weiteren Auswahlkriterein wie z.B. Eignungstests, EDV- Grundkenntnisse, Vorpraktikum u.ä. zugrunde gelegt werden. Eine Anzahl von Firmen berücksichtigt bei der Auswahl auch regionale Gesichtspunkte und gibt Bewerbern aus ihrem Einzugsgebiet den Vorzug. Es wird daher empfohlen, sich vorrangig bei Firmen Ihrer Region zu bewerben. Bewrbungen um einen Ausbildungsplatz können auch an Firmen gerichtet werden, die noch nicht an der Berufsakademie zugelassen sind. Die Eignung der Firmen als Ausbildungsstätte, die im übrigen nicht in dem Bundesland liegen muss, wo sich die Berufsakademie befindet, wird von der Berufsakademie festgestellt. Wenn eine Firma vor einer Entscheidung Informationen über die Berufsakademie wünscht, stellt die Berufsakademie der Firma die entsprechenden Informationsunterlagen zur Verfügung.

 

Zulassung:

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Ausbildungsstätte und dem Studienbewerber kann dieser bei Vorlage
* der beglaubigten Kopie eines Reifezeugnisses,
* einer Kopie des Ausbildungsvertrages,
* eines Lichtbildes,
* eines Nachweises über die Zahlung des Studentenwerksbeitrages, Entgelt für die Studienmaterialien und Verwaltungskosten sowie sonstige öffentlich- rechtliche Forderungen
bei der Berufsakademie zugelassen werden.

Besonders qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nach §8a BAG durch das Bestehen einer besonderen Prüfung die Qualifikation für das Studium in einem bestimmten Studiengang erwerben.

Ausländische Studierende, die während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer Berufsakademie studieren wollen, können für eine bestimmte Frist zugelassen werden.

 

Rechtliche Stellung der Studierenden:

Der Abiturient ist Studierender an einer Staatlichen Akademie und steht zugleich während des gesamten dreijährigen Studiums in einem vertraglichen Ausbidlungsverhältnis zu seiner Ausbildungsstätte. Er erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung, die zwischen Ausbildungsstätte und Studierendem vereinbart wird. Der Ausbildungsvertrag regelt darüber hinaus die Freistellung für den Besuch der Staatlichen Studienakademie und die Gewährung eines Jahresurlaubes während der Praxisphase. Während der Theoriephase besteht für den Studierenden Präsenzpflicht. Studenten ber Berufsakademie gehören aufgrund ihres Ausbildungsvertrages der Sozialversicherung an. Sie sind damit kranken-, renten-, unfall und arbeitslosenversichert.

Allgemeine Übersicht zu einigen Berufsakademien in Deutschland finden Sie hier.